Steuerregelungen für Geschenke für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Geschenke für Mitarbeiter
Streuwerbeartikel
siehe oben
Sachbezugsfreigrenze
Firmengeschenke sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen und die Motivation der Mitarbeiter aufrecht zu erhalten oder zu steigern. In Zeiten des Fachkräftemangels und Personalknappheit sind Firmen ohne Benefits für Ihre Mitarbeiter kaum noch konkurrenzfähig. Kleine Aufmerksamkeiten können großes bewirken und sind essenziell um Engagement und Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.
Was ist die Sachbezugsfreigrenze?
Die Sachbezugsfreigrenze ist der Betrag, zu welchem Mitarbeiter jeden Monat steuerfrei benefits von ihrem Arbeitgeber erhalten dürfen. Bis zu dieser grenze darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in Form von Sachleistungen wie kleinen Geschenken oder anderen Zuwendungen wie Tankkarten oder Gutscheinen was gutes Tun.
Kann der Arbeitgeber die Kosten absetzen?
Ja, Geschenke an Mitarbeiter sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Auch Vorsteuerabzug ist möglich.
Welche Grenzwerte muss ich beachten?
Die Grenze liegt bei 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter. Hier sind die Bruttopreise (also inklusive Umsatzsteuer) zu beachten.
Müssen Mitarbeiter was versteuern?
Innherhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro brutto sind die Zuwendungen für Mitarbeiter steuerfrei. Sobald die Sachbezugsfreigrenze jedoch überschritten wird, sind alle Zuwendungen (nicht nur die überschreitende Differenz) als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Was sind Beispiele hierfür?
Wer würde sich nicht freuen, wenn der Arbeitgeber einem Gutscheine für erholsame Feierabende bei gutem Käse und einem Glas Wein zuhause schenkt. Diese Kosten sind als Betriebskosten steuerlich absetzbar und Vorsteuerlich geltend machbar. Beispielsweise könnte ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein monatliches Käseabo für seine Mitarbeiter anbieten.
Aufmerksamkeiten
Firmengeschenke sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen und die Motivation der Mitarbeiter aufrecht zu erhalten oder zu steigern. Kleine Aufmerksamkeiten können großes bewirken und sind essenziell um Engagement und Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Besondere persönliche Anlässe sind eine ausgezeichnete Gelegenheit für Arbeitgeber, die Wertschätzung der Mitarbeiter zu zeigen und die Loyalität und die wahrgenommene Wertschätzung zu erhöhen. Es ist etablierte Praxis, dass Arbeitgeber auch zu persönlichen Ereignissen gratulieren.
Was sind Aufmerksamkeiten?
Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen, die durch besondere persönliche Anlässe von Mitarbeitenden veranlasst sind. Hierzu zählen zum Beispiel Geburtstage, Hochzeiten, Elternschaft & Geburten oder ein Jubiläum der Firmenzugehörigkeit.
Kann der Arbeitgeber die Kosten absetzen?
Ja, Geschenke an Mitarbeiter sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Auch Vorsteuerabzug ist möglich.
Welche Grenzwerte muss ich beachten?
Für besondere persönliche Anlässe gewährt der Gesetzgeber einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 60 Euro. Hier sind die Bruttopreise (also inklusive Umsatzsteuer) zu beachten. Diese 60 Euro gelten pro Anlass. Die Anzahl der Anlässe ist nicht begrenzt. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter innerhalb eines Jahres also sowohl ein Geschenk zur Hochzeit in Höhe von bis zu 60 Euro, als auch ein Geschenk zum Geburtstag in gleicher Maximalhöhe sowie zur Geburt des Kindes (wiederum bis zu 60 Euro) machen.
Müssen Mitarbeiter was versteuern?
Innherhalb der Freigrenze von 60 Euro brutto sind die Zuwendungen für Mitarbeiter steuerfrei. Sobald die Sachbezugsfreigrenze jedoch überschritten wird, sind alle Zuwendungen (nicht nur die überschreitende Differenz) als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Was sind Beispiele hierfür?
Beispielsweise könnte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zur Hochzeit oder Geburt eines Kindes mit einer Geschenkbox oder einem Gutschein für einen oder mehrere erholsamen Feierabend bei gutem Käse und einem Glas Wein zuhause gratulieren. Für Geburtstage ist hier natürlich Augustas Geburtstagsservice zu nennen, welcher automatisiert eine Käsebox zusenden lassen, sodass kein Mitarbeiter sich vergessen fühlt.
Teamevents/Betriebsveranstaltungen/Betriebsfeiern
Betriebsfernen und Teamevents tragen nicht nur dazu bei, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, sondern auch die Teamdynamik stärken, die Mitarbeitermotivation steigern und die Innovationskraft fördern. Sie sind daher eine wertvolle Investition in das Wachstum und den Erfolg
eines Unternehmens. Besonders in Zeiten von Remote Work, Home Office, internationalen Teams und Globalisierung steigt die Nachfrage nach internetbasierten Live-Events.
Was sind Betriebsveranstaltungen?
Hiermit sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter gemeint. Eine Betriebsveranstaltung liegt vor, wenn überwiegend Betriebsangehörige, deren Begleitpersonen und andere für das Unternehmen arbeitende Personen teilnehmen. Hierzu zählen beispielsweise Betriebsausflüge, Sommerfeste, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.
Kann der Arbeitgeber die Kosten absetzen?
Ja, Geschenke an Mitarbeiter sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Auch Vorsteuerabzug ist möglich.
Welche Grenzwerte muss ich beachten?
Für Betriebsveranstaltungen und Teamevents existiert ein Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter. Bis zu zwei mal jährlich darf der Arbeitgeber für Betriebsfeiern bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter.
Klassische Konstellation ist hier das Sommerfest im Sommer und die Weihnachtsfeier im Winter, jeweils darf der Arbeitgeber hier 110 Euro pro Mitarbeiter ausgeben, ohne dass hier eine Besteuerung auf Mitarbeiterebene. Hier sind die Bruttopreise (also inklusive Umsatzsteuer) zu beachten.
Was sind Beispiele hierfür?
Klassisches Beispiel hier ist der gemeinsame Restaurantbesuch, zum Beispiel bei einem feinen Französischen Restauran wie La Cantine d´Augusta. In Teams, welche örtlich getrennt sind, oder für einzelne Teammitglieder für dies gilt, bieten sich Online Events wie das Käse- & Weintasting von Augustas Box, die Käse- & Weinboxen oder französische Geschenkkörbe an. Oft möchten AHier bieten wir fertige angepasste Boxen für Remote- oder Präsenzveranstaltungen an, zB. in Form unserer Geschenkboxen.
Was wenn das Budget von 110 Euro nicht ausreicht?
Oft möchten Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter mit ausgefallenen Events Belohnen, wofür das knappe Budget von 110 Euro p.P. nicht ausreicht oder möchten den Mitarbeitern zusätzlich zum gemeinsamen Event noch eine persönliche Freude wie einen Geschenkkorb oder eine Käse- & Weinboxen schenken.
Das ist in diesen Fällen kein großes Problem. Sämtliche Kosten (auch der den Freibetrag übersteigende Betrag) sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und auch der Vorsteuerabzug ist über die 110 Euro hinaus möglich. Lediglich ist zu beachten, dass der Mehrbetrag bei Überschreitung der 110 Euro auf Arbeitnehmerseite als Lohn versteuert werden muss.
Da dies wohl bei den wenigsten Mitarbeitern gut ankommen würde, gibt es auch hier eine Lösung für: Die Pauschalversteuerung. Bei der Pauschalversteuerung versteuert der Arbeitgeber die Differenz zum Freibetrag mit 25%. Diese Versteuerung hat abgeltende Wirkung, das heißt, dass die Mitarbeiter in diesem Kontext somit nichts mehr zu versteuern haben.