Steuerregelungen für Geschenke an Geschäftspartner und Kunden
Geschenke für Geschäftspartner
Streuwerbeartikel
Kleine Geschenke, große Wirkung! Eine feine Schokolade mit Meersalz oder feinster französicher Nougat. Eine kleine Geste der Aufmerksamkeit beschert Ihnen einen festen Platz im Gedächtnis Ihrer Geschäftspartner. Die Pflege von Geschäftsbeziehungen ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens, kleine Geschenke sind ein Investment und können durch die Festigung einer positiven Wahrnehmung zu besseren Geschäftsabschlüssen führen.
Was sind Streuwerbeartikel?
Unter Streuwerbeartikel fallen Geschenke für Mitarbeiter oder Geschäftspartner, welche den Wert von 10 € nicht überschreiten.
Kann ich die Kosten Absetzen?
Ja, die Kosten für Streuwerbeartikel sind vollständig als Betriebskosten zu buchen und somit steuerlich absetzbar. Auch der Vorsteuerabzug ist hier möglich.
Welche Grenzwerte muss ich beachten?
Ist das schenkende Unternehmen Vorsteuerabzugsberechtigt, gibt ein Grenzwert von 10 € Nettoanschaffungskosten. Andernfalls sind es 10 € Bruttoanschaffungskosten pro Artikel.
Nettoanschaffungskosten bedeutet dabei Nettoeinkaufskosten (Nettopreis pro Artikel) ohne Kosten für Verpackung und Versand.
Tip für die Pfiffigen: Zwar gilt pro Artikel eine Wertgrenze von 10 €, jedoch dürfen auch mehrere Streuwerbeartikel an die selbe Person verschenkt werden, wichtig ist nur, dass der Wert der einzelnen Artikel den Wert von 10 € nicht übersteigt.
Muss der Empfänger das Geschenk versteuern?
Nein, Streuwerbeartikel sind die einzige Art von Geschenken, die keine steuerliche Einnahme darstellen und somit auch nirgends angegeben oder versteuert werden müssen. Quasi die sichere Bank unter den Geschenkarten.
Was sind Beispiele hierfür?
Klassiker sind Kugelschreiber oder Notizblöcke. Sicher selbst schon tausend mal erhalten. Falls Sie also herausstechen wollen gibt es auch die möglichkeit Feinkost wie feinsten französischen Nougat oder Biscuit Rose (mit Ihrem Logo) zu verschenken.
Geschenke bis 35 Euro und Geschenke über 35 Euro
Die Pflege von Geschäftsbeziehungen ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens.
Firmengeschenke sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen und Geschäftsbeziehungen zu festigen. Geschenke sind ein Investment und können durch die Festigung einer positiven Wahrnehmung zu besseren Geschäftsabschlüssen führen.
Was gilt als Geschenk?
Grundsätzlich, gilt steuerlich jede unentgeltliche Zuwendung von Vermögen, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht ist oder in einem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung steht, als Geschenk.
Kurzgesagt: Eine kostenlose Gabe einer in Geld messbaren Sache, die nicht für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht ist oder damit in Verbindung steht gilt als Geschenk.
Kann ich die Kosten absetzen?
Nur bis zu 35 Euro.
Welche Grenzwerte muss ich beachten?
Geschenke bis 10 Euro pro Artikel gelten als Streuwerbeartikel, diese haben wir hier behandelt.
Geschenke zwischen 10 Euro und 35 Euro sind Betriebsausgaben und sind steuerlich absetzbar. Auch Vorsteuabzug ist möglich. Diese Grenze gilt pro Geschäftspartner pro Jahr. Sollten hier also mehrere Geschenke in diesem Umfang gemacht werden, muss hier eine Liste geführt werden.
Für Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen gelten die Grenzwerte für den Nettoeinkaufspreis, also den Nettopreis ohne Kosten für Verpackung und Versand.
Für Unternehmen, welche keine Vorsteuerabzugsberechtigung haben, gelten die Grenzwerte für den Bruttopreis ohne Kosten für Verpackung und Versand.
Muss der Empfänger das Geschenk versteuern?
Ja, da dem beschenkten Geschäftspartner Vermögen zugutekommt, stellt dies steuerlich eine Einnahme für diesen dar, welche versteuert werden muss. Egal ob unter oder über 35 Euro.
Möglicherweise freut sich ein Geschäftspartner nicht in gleichem Ausmaß über das Geschenk, wenn er dies dem Finanzamt noch angeben und es versteuern muss. Daher gibt es hierfür die Pauschalversteuerung.
Pauschalversteuerung heißt, dass Sie eine pauschale Steuer (ca. 30%) für ihrem Geschäftspartner an das Finanzamt abführen und dem Geschäftspartner somit den Steuer-stress für das Geschenk quasi abnehmen. Sprechen Sie hierfür am besten vorab mit Ihrem Steuerberater.
Was sind Beispiele hierfür?
Geschenke, über die sich Geschäftspartner fast immer freuen sind zum Beispiel Geschenkkörbe voller französicher Feinkost oder Augustas Käse- und Weinboxen under. Auch Events wie das Live-Tasting können verschenkt werden.
Was wenn ich Geschenke über 35 Euro machen möchte?
Geschenke über 35 Euro sind nicht als Betriebsausgabe absetzbar und so ist auch die Vorsteuer nicht erstattbar. Falls der Geschäftspartner aber wichtig ist, können grundsätzlich auch solche Geschenke gemacht werden. Bis zu 10.000 Euro ist auch die Pauschalversteuerung möglich, damit der Geschäftspartner keine Nachteile hat.
Alle Angaben ohne Gewähr. Trotz eingehender Prüfung ersetzt dieser Leitfaden keine Steuerrechtliche Beratung. Konsultieren Sie für dieses Thema zusätzlich Ihren Steuerberater.